Abmahnverein

Abmahnverein
Ạb|mahn|ver|ein, der (Rechtsspr. Jargon): Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- od. gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht u. diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt [u. die Zahlung einer so genannten Strafgebühr verlangt].

Universal-Lexikon. 2012.

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